Baugutachter Hilzingen

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Stefan Hubenschmid Hilzingen
Dipl.-Ing. (FH)

Stefan Hubenschmid

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 07731 969 04 80
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Qualifikation

  • Dipl.-Ing. (FH) freier Architekt
  • Dipl.-Ing. (FH) beratender Bauingenieur
  • Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH) und MBA
  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung und Schäden an Gebäuden
  • Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Steinbeis Interzert gemäß europäischen Norm DIN EN ISOI EC 17024
  • Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten (LF) DIN EN ISO/IEC 17024
  • Sachkundenachweis zum Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei der Sanierung von Gebäudeschadstoffen nach DGUV-Regel 101-004 (bisher: BGR 128), Anhang 6A und 6B inkl. Fachkundeanforderung nach TRGS 524 Anlage 2A und 2B
  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit geprüfter Qualifikation (ifbau)
  • Zertifizierter Energieeffizienz-Experte KfW und BAFA
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Hilzingen steht Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Herr Stefan Hubenschmid als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Stefan Hubenschmid kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Hilzingen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Hilzingen kommen bzw. sich nicht in Hilzingen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Hilzingen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Hilzingen ist eine Gemeinde im Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg. Die Stadt mit ca. 8.830 Einwohnern liegt in der malerischen Landschaft zwischen Bodensee, Schwarzwald und Alpen. Hilzingen ist in fünf Ortsteile gegliedert: Duchtlingen, Schlatt am Randan, Weiterdingen, Binningen und Riedheim. Als geschichtlicher Beweis für das Alter einer Siedlung ist die erste urkundliche Erwähnung von besonderer Bedeutung; Hilzingen wurde das erste mal im Jahre 1005 anlässlich der Klosterverlegung vom Hohentwiel nach Stein am Rhein urkundlich erwähnt. Seit 1974 besteht der Zusammenschluss in der heutigen Form als Gemeinde mit Hilzingen als Kerngemeinde.
In Hilzingen herrscht ein reges, kulturelles Vereinsleben. Hoher Freizetwert durch die schöne Hergaulandschaft. Es gibt unter anderem attraktive Sportstätte, geräumiger Schlosspark und ein beheiztes Schwimmbad. Das Schloss und heutige Rathaus ließ der Schaffhauser Patrizer und Handelsmann Alexander Zieger bauen.
Die Gemeinde ist direkt an die Autobahn A 81 und an die B 314 angeschlossen und weist eine moderne, gut ausgebaute Infrastruktur individuell auf Industrie und Handwerk vor.

Wichtige Eckdaten
Einwohnerzahl: 8.830
Postleitzahl: 78247

Wichtige Anlaufstellen

Bürgermeister:
Rupert Metzler
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fax: 07731 3809-30
Tel: 07731 3809-10

Rathaus:
Stadt Hilzingen
Hauptstraße 36
78247 Hilzingen
Tel: 07731 3809-0

Bauamt:
Stadt Hilzingen
Hauptstraße 36
78247 Hilzingen
Tel: 07731 3809-31

Landgericht:
Landgericht Konstanz
Gerichtsgasse 15
78462 Konstanz
Tel: 07531280-0

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