Sachverständiger Hilzingen

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Stefan Hubenschmid Hilzingen
Dipl.-Ing. (FH)

Stefan Hubenschmid

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 07731 969 04 80
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Qualifikation

  • Dipl.-Ing.(FH) - freier Architekt; Dipl.-Ing.(FH)  - beratender Ingenieur - Bauingenieur
    Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH); Master of Business Administration (MBA); Master of Laws (LL.M.)

  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten, sowie Beleihungswertermittlung und Schäden an Gebäuden

  • Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilen LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien)
    DIN EN ISO/ICE 17024

  • Zertifizierter Sachverständiger (Interzert Steinbeis) für Schäden an Gebäuden DIN EN ISO/IEC 17024  Sachverständiger für die Analyse und Sanierung von Schimmelschäden

  • Fachplaner nachhaltige Instandsetzung historischer Bausubstanz

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Hilzingen steht Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Herr Stefan Hubenschmid als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Stefan Hubenschmid kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Hilzingen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Hilzingen kommen bzw. sich nicht in Hilzingen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Hilzingen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Hilzingen ist eine Gemeinde im Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg. Die Stadt mit ca. 8.830 Einwohnern liegt in der malerischen Landschaft zwischen Bodensee, Schwarzwald und Alpen. Hilzingen ist in fünf Ortsteile gegliedert: Duchtlingen, Schlatt am Randan, Weiterdingen, Binningen und Riedheim. Als geschichtlicher Beweis für das Alter einer Siedlung ist die erste urkundliche Erwähnung von besonderer Bedeutung; Hilzingen wurde das erste mal im Jahre 1005 anlässlich der Klosterverlegung vom Hohentwiel nach Stein am Rhein urkundlich erwähnt. Seit 1974 besteht der Zusammenschluss in der heutigen Form als Gemeinde mit Hilzingen als Kerngemeinde.
In Hilzingen herrscht ein reges, kulturelles Vereinsleben. Hoher Freizetwert durch die schöne Hergaulandschaft. Es gibt unter anderem attraktive Sportstätte, geräumiger Schlosspark und ein beheiztes Schwimmbad. Das Schloss und heutige Rathaus ließ der Schaffhauser Patrizer und Handelsmann Alexander Zieger bauen.
Die Gemeinde ist direkt an die Autobahn A 81 und an die B 314 angeschlossen und weist eine moderne, gut ausgebaute Infrastruktur individuell auf Industrie und Handwerk vor.

Wichtige Eckdaten
Einwohnerzahl: 8.830
Postleitzahl: 78247

Wichtige Anlaufstellen

Bürgermeister:
Rupert Metzler
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fax: 07731 3809-30
Tel: 07731 3809-10

Rathaus:
Stadt Hilzingen
Hauptstraße 36
78247 Hilzingen
Tel: 07731 3809-0

Bauamt:
Stadt Hilzingen
Hauptstraße 36
78247 Hilzingen
Tel: 07731 3809-31

Landgericht:
Landgericht Konstanz
Gerichtsgasse 15
78462 Konstanz
Tel: 07531280-0

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